Die Bibliotheksordnung

  1. Die Zentralbibliothek ist für Schülerinnen und Schüler montags bis freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr geöffnet (Di nur bis 13.00 Uhr da Putztag).

  2. Bücher werden gegen Vorlage des Schülerausweises an der Theke ausgeliehen.

  3. Bücher mit gelbem Punkt können nicht ausgeliehen werden.

  4. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen und kann verlängert werden. Bei abgelaufener Ausleihfrist entsteht eine Mahngebühr von € 0,25 pro Woche.

  5. Für die Nutzung der Internetrechner melden sich die Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis an der Theke an. Die Nutzung soll unterrichtsbezogen sein!

  6. Verlorengegangene Bücher müssen vom Ausleiher ersetzt werden; falls das Buch nicht beschafft werden kann, wird ein entsprechender Geldwert für Neuanschaffungen entrichtet.
         

  7. Die Bibliothek ist ein besonderer Aufenthaltsort zum Lesen, Ausleihen und Arbeiten.

  8. Der Glaskasten ist ausschließlich Stillarbeitsraum.

  9. Essen, Trinken, Herumtoben und lautes Sprechen sind hier nicht erwünscht (auch nicht in den Pausen!).

  10. Schultaschen, Jacken und Mäntel werden in den Fächern links vom Eingang abgelegt.

  11. Die Anweisungen der Pausenaufsicht und des Bibliotheksteams müssen befolgt werden.

  12. Stühle sollten nicht von den Tischgruppen entfernt werden. Verlasst die Tische in sauberem und aufgeräumten Zustand.

  13. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Nutzungsordnung halten, wird der Aufenthalt in der Bibliothek untersagt.

Das Bibliotheksteam