Die Schulordnung der Ernst-Ludwig-Schule Bad Nauheim

Präambel

Ziel dieser Schulordnung ist es, ein gutes Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu fördern. Sie soll dazu beitragen, dass wir uns in der Schule wohlfühlen und erfolgreich und mit Spaß gemeinsam arbeiten und lernen können. Gegenseitige Rücksichtnahme, Anerkennung und Achtung sind dafür unverzichtbare Voraussetzungen.

Über diese Schulordnung hinaus trägt jeder einzelne Verantwortung für den pfleglichen Umgang mit dem Gebäude und seinen Einrichtungen.

Diese Schulordnung kann und will nicht Verhalten bis ins Detail regeln, sondern soll eine von allen akzeptierte Grundlage für das Zusammenleben sein.

Eigenverantwortlichkeit und aktive Mitgestaltung des Schullebens sind auch weiterhin unabdingbar.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Jedes Mitglied der Schulgemeinde bemüht sich um Rücksichtnahme, Toleranz und Achtung der Würde des anderen.
  • Daher unterbleiben
  • |die Anwendung körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt. Konflikte werden gewaltfrei gelöst.
  • |das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, Laserpointern, menschenver- achtenden Schriften u. ä.
  • |das Werfen gefährdender Gegenstände (z. B. harter Bälle, Schneebälle, Steine u. ä.).
  • |das Sitzen im Pausenbereich und auf dem Boden der Gänge, wenn dadurch der freie Durchgang behindert wird.
  • |das Lärmen und laute Spielen im Unterrichtsbereich während der Unterrichtszeit
  • |die Benutzung von Handys und Smartphones im allgemeinen Schulbereich. Insbesondere sind Bild- oder Tonaufnahmen nicht gestattet – gleichgültig mit welchem Gerät. Handys und Smartphones sind (spätestens beim Betreten des Schulgeländes) in geeigneter Form zu deaktivieren. Ein besonderer Bereich, in dem die Benutzung von Handys und Smartphones in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist die Handy-Zone*.
  • |das Fahren mit dem Rad, Skateboard, Roller usw. auf dem Schulgelände.
  • Pausen sind zur Erholung und zum körperlichen Ausgleich da. Daher
  • |verlassen die Schüler/innen in den großen Pausen die Unterrichtsräume, gehen auf dem kürzesten Weg in den Pausenbereich und halten sich nur dort auf. Bei eigenmächtigem Verlassen des Aufsichtsbereichs entfällt der Versicherungsschutz der Schule.
  • |werden Feuertreppen und Fluchttüren nur im Notfall benutzt.
  • |sollte der Pausenaufenthalt im Schulhof dem Aufenthalt in der Pausenhalle vorgezogen werden. Ballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt, die Grünanlagen sollten geschont werden.
  • |unterbleibt das Drängeln am Kiosk. Um einen zügigen Verkauf zu gewährleisten und aus Rücksichtnahme auf jüngere Schüler bilden die Wartenden eine Schlange.
  • |ist das Herumtoben in der Pausenhalle aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • |achtet jeder darauf, dass zur ersten Unterrichtsstunde und nach jeder Pause der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  • Das Schulgebäude und seine Einrichtungen sollten über möglichst viele Jahre in gutem Zustand bleiben. Daher
  • |vermeidet jeder die Beschädigung und Verunreinigung von Tischen, Böden, Türen, Wänden und Einrichtungsgegenständen.
  • |bemühen sich alle um die Vermeidung von unnötigem Müll, werfen Müll in die hierfür vorgesehenen Behälter und nicht auf den Boden; helfen mit bei der Getrennt-Sammlung von nichtvermeidbarem Abfall.
  • |erfüllen der Tafeldienst und der Ordnungsdienst ihre Aufgaben regelmäßig und gewissenhaft.
  • |werden Essen und Getränke von der Cafeteria aus nicht in den Unterrichtsbereich mitgenommen.
  • |unterbleibt das Kaugummikauen im Unterricht. Kaugummis sind eingewickelt zu entsorgen.
  • |werden nach Unterrichtsschluss die Stühle hochgestellt, und der Raum wird in einem ordentlichen Zustand verlassen.

Besondere Regelungen

  • Erscheint der/die Lehrer/in nicht bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn, so meldet dies der/die Klassensprecher/in im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung.
  • Der Aushang und die Verteilung von Informations- und Druckerzeugnissen auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
  • Zur Vermeidung von Diebstahl sollten größere Geldbeträge und Wertsachen nicht mit in die Schule gebracht werden. Fundsachen werden beim Hausmeister aufbewahrt.
  • Die Schule besitzt einen Fahrstuhl, der im Bedarfsfall benutzt werden kann. Jeder Lehrer kann mit seinem Schulschlüssel den Fahrstuhl bedienen.
  • Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist in Freistunden die Nutzung von Handys/Smartphones in deren Aufenthaltsbereichen* gestattet.

* Handyzone: In den Pausen und Mittagspausen umfasst sie den Bereich vor dem SV-Raum (nur bei Notfällen). In Freistunden beinhaltet die Zone die Mensa, den Oberstufenbereich und den Mehrzweckbereich (freie Nutzung).
Der Anhang enthält weitere Regelungen zu besonderen Bereichen und Aspekten (z.B. die Nutzungsordnung für die Computeranlagen in den Fachräumen). Bibliotheks-Ordnung: siehe Aushang Auch diese besonderen Regelungen sind Bestandteil der Schulordnung.

18.12.2012

gez. B. Jung-Hengst

Diese Schulordnung wurde 18.12.2012 von der Schulkonferenz beschlossen. Elternbeirat und Schülerrat stimmten ihr zu.

Die Schulordnung kann man sich als PDF-Datei herunterladen.